Gewaltenteilung
Dienstag, 7. Mai 2013
Die dritte Gewalt kommt der Judikative, Rechtsprechung, zu. Sie überwacht durch die Gerichte die Einhaltung der Gesetze durch Bürger und Institutionen. Die höchste richterliche Instanz, des Bundesverfassungsgericht, kann sogar das Handeln von Legislative und Exekutive, besonders den Gesetzgebungsprozess, hinsichtlich ihrer Verfassungskonformität überprüfen und begrenzen.
Horsus - 7. Mai, 12:16
Mittwoch, 24. April 2013
Die ausführenden Organe, die Exekutive, sind auf Bundesebene und BUndesregierung, die Bundesminister und die Bundesverwaltung, auf Landesebene die Länderregierung und Länderverwaltung und auf Gemeindeebene die Kreis-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen.
Horsus - 24. Apr, 15:16
Dienstag, 23. April 2013
Die Legislative sind Bundestag und -rat auf Bundesebene, Länderparlamente auf Landesebene und Kreistage, Stadträte und Gemeinderäte auf Gemeindeebene.
Sie werden vom Volk gewählt und ihnen wird so dessen Herrschaftsgewalt übertragen.
Die Aufgaben der Legislative sind die Gesetzgebung sowie Kontrolle und unterstützung der ausführenden Organe.
Horsus - 23. Apr, 12:13
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Somit sind eine konstitutionelle (Zusammengesetze) Demokratie, Gewaltenteilung und Bundesstaat für Deutschland festgelegt.
Die Regierung wird durch Wahlen vom Volke legitimiert, und die Gewalt im Staat ist in Legislative, Exekutive und Judikative geteilt, die sich gegenseitig kontrollieren.
Horsus - 23. Apr, 12:01