Dienstag, 23. April 2013

Die Gewaltenteilung

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Somit sind eine konstitutionelle (Zusammengesetze) Demokratie, Gewaltenteilung und Bundesstaat für Deutschland festgelegt.
Die Regierung wird durch Wahlen vom Volke legitimiert, und die Gewalt im Staat ist in Legislative, Exekutive und Judikative geteilt, die sich gegenseitig kontrollieren.
Regenbogenfee - 26. Apr, 11:28

sehr informativ :)

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Zuletzt aktualisiert: 7. Mai, 12:26

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