Montag, 22. April 2013

Grundprinzip "Wahlprinzip"

Das Wahlrecht ist frei, geheim, gleich ,allgemein und eventuell unmittelbar (direkt) ausgeübt. In vielen Demokratien soll eine Wahl auch persönlich sein, während in anderen Demokratien ein Wähler, der am Wahltag nicht zum Wahllokal gehen kann, eine Person seines Vertrauens mit der Stimmabgabe beauftragen kann. Diese Prinzipien können im Sinne heutiger Rechtsgrundsätze Großteils auf die nationalen Verfassungen, das Völkerrecht, auf Staatsverträge oder auf die Europäische Menschenrechtskonvention zurückgeführt werden.
Besonders eng verbunden mit der Allgemeinheit der Wahl ist die Gleichheit der Wahl.

Quelle Wikipedia

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